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IM SENATE OF ECONOMY EUROPE

BEITRAGSORDNUNG

Unternehmen bis 200 Mitarbeiter

Monatsbeitrag mind.: 400,- € *

 

Unternehmen von 200 bis 500 Mitarbeiter

Monatsbeitrag mind.: 500,- € *

 

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter

Monatsbeitrag mind.: 600,- € *

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter

Monatsbeitrag mind.: 700,- € *

Großunternehmen/Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeiter

Monatsbeitrag: 1.000,- € *

Aufnahmegebühr jeweils 500,- €

* Die Beiträge verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

* Der Monatsbeitrag darf in keinem Fall 1.000,- € übersteigen.

Beitragsordnung
Gruendungsprotokoll

GRÜNDUNGSPROTOKOLL UND GESCHÄFTSORDNUNG

Präambel 

Der Senate of Economy ist weltanschaulich und parteipolitisch neutral. Er ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen und Überschüssen ausgerichtet und bekennt sich zu den Zielen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen mit allen ihren Unterorganisationen, des Global Compact und dem Ziel eines Globalen Marschall Plans. Aus europäischer Perspektive gehört zu den vordringlichen Zielen, dass insbesondere die europäische Integration und die Weiterentwicklung der Europäischen Union als Wirtschafts- und Friedensgemeinschaft gefördert wird. In diesem Sinne zählt zu den Aufgaben auch die Unterstützung der EU Kommission und des EU Parlaments und deren Mandatsträger. 

Vor diesem Hintergrund ist eine Instanz auf der Ebene Europas mit der Ausrichtung des Senates of Economy als Ansprechpartner für politische Akteure und europaweit operierende Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft zielführend. Mit diesem Ziel wird der 

Senate of Economy Europe 

gegründet und wie folgt konstituiert: 

1 Rechtliche Stellung 

Der Senate of Economy Europa ist eine Gliederung des Senate of Economy International, gemäß Artikel 9 und im Sinne des Artikels 5.1 

Durch Unterzeichnung dieses Protokolls konstituiert der Vorstand des Senate of Economy International die Gliederung Senate of Economy Europe und führt die Unterzeichner als Gründungsmitglieder. 

2 Ziele 

Der Senate of Economy Europe vertritt wie der Senate International die Überzeugung, dass die Persönlichkeiten in der Wirtschaft durch werteorientiertes Handeln und entsprechende gemeinwohlorientierte Ausrichtung der Unternehmen und Märkte eine treibendende Kraft für Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Ethik, nachhaltige Entwicklung und Kultur in Europa und der ganzen Welt sind. Dieses Potenzial gilt es noch stärker zu aktivieren. Ein permanentes Nachdenken über die Rolle von Wirtschaft in unserer Gesellschaft ist dabei erforderlich. Ökonomie muss ganzheitlich gedacht und mit allen anderen Sektoren der Gesellschaft immer wieder neu abgestimmt werden, um bestmögliche Wirkung zu erzeugen. 

Aus der Perspektive des Senate of Economy Europe eröffnet die Marktwirtschaft enorme Möglichkeiten für die Gestaltung der Zukunft. Deshalb kommt der Wirtschaft und Persönlichkeiten der Wirtschaft eine besondere Verantwortung für nachhaltige Entwicklung und damit, neben ökonomischen, auch für ökologische und soziale Belange des Zusammenlebens zu. 

Europa ist ein wichtiger Teil der Welt und hat für die Zukunft der Erde eine besondere Verantwortung. Hier wurde das „Betriebssystem“ der modernen Welt erfunden. Hier wurde nach dem 2. Weltkrieg gezeigt, dass Staaten, auch früher verfeindete Staaten, eng und supranational zusammenwirken können und Frieden möglich ist. Hier wurde gezeigt, dass Staaten Souveränitätsrechte an eine übergeordnete Struktur freiwillig abgeben können. Europa ist der Teil der Welt, der ein besonders hohes Maß an sozialer Balance verwirklicht hat. Hier gibt es weit entwickelte Ansätze zu einer Ökosozialen Marktwirtschaft, einer green and inclusive economy. 

Wir sehen den Senate of Economy Europe 

  • als eine Gemeinschaft von europaweit verantwortlich denkenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft, die über ein sektorenüberschreitendes und europaweites Netzwerk voneinander lernen und dazu beitragen, dass die Wirtschaft und alle anderen Sektoren der Gesellschaft sich wechselseitig befruchten und ein zukunftssicheres Gleichgewicht untereinander bilden können; 

  • als eine Institution, die politische Akteure gemeinwohlorientiert breit unterstützt. Dies durch Erarbeitung von Lösungsansätzen für die drängenden Fragen der Gesellschaft und der Wirtschaft, insbesondere auch durch Förderung einer praktischen Umsetzung, vor allem in Europa, aber auch darüber hinaus. Dies erfolgt jeweils aus der Perspektive einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft / einer green and inclusive economy. 

  • als eine Institution, die sich engagiert für das Projekt Europa einsetzt. Unser Ziel ist die Weiterentwicklung der EU, auch in Richtung Fiskalunion. Dazu gehören unter geeigneten Bedingungen auch finanzielle Transfers zwischen Mitgliedsstaaten. 

  • als eine neue Form eines „integrierten, gemeinwohlorientierten Think-tanks“, in dem innovative Konzepte aus unterschiedlichen Bereichen zusammengeführt und gemeinsam fortentwickelt werden können; somit eine Institution, die Pluralität lebt und ergebnisorientiert unterschiedliche Denkansätze respektiert. 

  • als eine gemeinwohlorientierte Organisation, die bewusst keine Partikularinteressen vertritt (was durchaus zulässig ist und von anderen übernommen wird). Unsere Mission ist demgegenüber das Gemeinwohl, wobei der Senate die Überzeugung vertritt, dass eine funktionierende Marktwirtschaft diejenige Organisationsform ist, die am besten das Gemeinwohl zu befördern in der Lage ist. Von dieser Mission herkommend, bietet der Senate der Politik Konzepte im Sinne einer globalen Ökosozialen Marktwirtschaft an und stellt allen politischen und gesellschaftlichen Kräften die Kompetenz und Erfahrung seiner Mitglieder zur Verfügung. 

  • als Gemeinschaft, die getragen ist vom Gedanken gemeinsamer Werte in der Unternehmensführung und in Bezug auf gesellschaftlicher Belange. 

 

Für den Senate of Economy gilt als Leitsatz: Wirtschaft – für Menschen 

3. Regeln zur Konstitution 

Die Konstituierung durch dieses Gründungsprotokoll dient dem Zweck, Erfahrungen mit dem Aufbau einer europäischen Organisation im Sinne der Zielsetzung gem. §2 zu sammeln. Die Erfahrungen werden zeigen, ob der Aufbau von Mitgliederorganisationen, vergleichbar dem Senat Deutschland und Österreich in anderen Ländern Europas möglich ist oder ob der Senate of Economy Europe sich anderweitig, zum Beispiel als ein dem Gemeinwohl verpflichteter Think Tank entwickeln wird. 

Dies vorausschickend wird eine zeitlich begrenzte Konstituierung als Gliederung bestimmt. Dabei werden die erforderlichen Regeln zu Compliance und Transparenz durch den Senate of Economy International und dessen Gremien gewährleistet. 

Spätestens nach drei Jahren sollen die Gremien des Senate of Economy International, in Abstimmung mit den Funktionsträgern des Senate of Economy Europe, über eine Fortsetzung des Senate of Economy Europe und dann über die endgültige Form und die Arbeit entscheiden. 

Entsprechend sind dann die rechtlichen Voraussetzungen als Gliederung oder Körperschaft zu erstellen. 

Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Ausarbeitung einer Satzung, mit den erforderlichen Mechanismen zur Compliance und Transparenz sowie demokratischen Strukturen, entsprechend der Aufgabenstellung und Mitgliederstruktur zu leisten. Dies gilt für den Fall der Fortsetzung, sei es als Think Tank, als Mitglieder-Organisation oder als Dach von selbständigen Länderorganisationen in Europa. 

4 Gremien 

4.1 Präsidium 

Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten/in , einem Vizepräsidenten/in und weiteren Präsidiumsmitgliedern. 

Das Präsidium formuliert und steht für die Ziele des Senate of Economy Europe, die gemeinsam mit dem Vorstand und den Repräsentanten der Mitglieds- Senate und Senatsgruppen erarbeitet werden. 

Die Mitglieder amtieren ehrenamtlich, ein Ausgleich für Aufwendungen kann gewährt werden. 

4.2 Vorstand 

Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem weiteren Vorstandsmitglied und dem Vorstand des Senate of Economy International. 

Die Mitglieder amtieren ehrenamtlich, ein Ausgleich für Aufwendungen kann gewährt werden. 

4.3 Die Bestellung der Leitungsgremien erfolgt durch den Vorstand des Senate of Economy International, in Abstimmung mit dem Präsidenten des Senate of Economy International. 

Bestellt werden: 

Präsident: Prof. Günter Verheugen 

Vizepräsidentin: Benita Ferrero-Waldner 

Qua Amt 

Präsident des Senat der Wirtschaft Österreich e.V.: Dr. Erhard Busek 

Präsident des Senat der Wirtschaft Deutschland e.V.: Prof. Dr.Dr. Franz Josef Radermacher 

Gründungsbotschafter Griechenland: Prof. Nicolas Moussiopoulos 

Gründungsbotschafterin Belgien: Adrienne Axler, Belgien 

Vorstand: 

Dr. Walter Döring, Vorsitzender 

Dr. Christoph Brüssel 

Dieter Härthe 

Hans Harrer 

5. Transparenz/Compliance 

Das Präsidium gewährleistet im Senate of Economy Europe die Transparenz nach den Regeln des Senate of Economy International in allen Bereichen (Politische Arbeit, Finanzen etc.). 

Das Präsidium des Senate of Economy International und das Präsidium des Senate of Economy Europe haben jederzeit das Recht Dokumente, Verträge, die laufende Buchführung und evt. Prüfberichte einzusehen. 

6. Außenauftritt und Marke 

Der Senate of Economy Europe hat das Recht werbend aufzutreten. Dazu kann er die Text-Bild Marke, entsprechend dem Senat der Wirtschaft / Senate of Economy International nutzen. Er muss sich den Vorschriften des Corporate Design uneingeschränkt unterwerfen. 

Die Markenrechte verbleiben, ohne weitere Einrede möglicher Rechtspositionen durch Veränderung, beim Rechteinhaber Senate of Economy International. Die Überlassungszusage wird dann unmittelbar widerrufen, wenn der Senate of Economy Europe nicht weiter Gliederung des Senate of Economy International ist. 

7. Aufnahme von Mitgliedern 

Über die Aufnahme der Mitglieder (Personen, Unternehmen, Institutionen, Ländergruppen) entscheidet der Vorstand des Senate of Economy Europe. Die Mitgliedschaften sind durch den Vorstand des Senate of Economy International zu bestätigen. Der Vorstand wird eine Mitglieds- und Beitragsordung in Abstimmung mit dem Senate of Economy International aufstellen. 

Satzungen und Ausführungsbestimmungen von Länderorganisationen müssen vor einer Gründung oder der Teilnahme als Mitglied des Senate of Economy durch Vorstand und Präsidium des Senate of Economy Europe geprüft und anerkannt werden. 

Die Unterzeichner dieses Gründungsprotokolls sind dadurch Mitglieder des Senate of Economy International und Mitglieder des Senate of Economy Europe. Diese Mitgliedschaft soll auch in zukünftigen Organisationsformen möglichst fortbestehen. 

8. Marken- und Namensrechte 

Rechte zur Nutzung der Marke oder des Namens durch Ländergruppen werden durch den Vorstand des Senate of Economy Europe vergeben und können durch diesen auch wieder entzogen werden. Eine Bestätigung durch den Vorstand Senate of Economy International ist erforderlich. 

Berlin, 7.10.2015 

Dieses Gründungsprotokoll wird anerkannt und unterzeichnet durch 

Prof. Günther Verheugen

Dr. Benita Ferrero-Waldner 

Dr. Ehrhard Busek

Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher 

Dr. Walter Döring

Dr. Christoph Brüssel 

Dieter Härthe

Adrienne Axler 

Hans Harrer

Prof. Nicolas Moussiopoulos 

Compliance

COMPLIANCE REGELN

Der Senate of Economy Europe hält jederzeit geltendes Recht ein, und erwartet von seinen Mitgliedern und Geschäftspartnern ebenfalls die Einhaltung geltenden Rechts.

01. Integrität
Korruption wird nicht geduldet und zur Anzeige gebracht.

02. Wettbewerb
Der Senate of Economy Europe setzt mit seinen Mitgliedern und im Umgang mit Wettbewerbern ausschließlich gesetzeskonforme Mittel ein und handelt nach den Prinzipien der Fairness.

03. Kooperation
Der Senate of Economy Europe pflegt zu allen öffentlichen Partnern (Medien, Verbänden, Behörden etc.) ein kooperatives Verhältnis.

04. Nachhaltigkeit
Der Senate of Economy Europe schützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Umwelt. Der Ressourcenverbrauch ist umwelt- und gesundheitsschonend.

05. Aktenführung
Die Geschäftsprozesse sowie alle relevanten Informationen zur Rechnungslegung werden angemessen dokumentiert und durch ein internes Kontrollsystem begleitet.

06. Schutz des Wissens
Betriebsgeheimnisse werden definiert und nicht an Dritte weitergegeben. Betriebsgeheimnisse werden nicht der Öffentlichkeit (Medien) zur Verfügung gestellt. Schützenswerte Rechte von Dritten werden vom Senate of Economy Europe respektiert.

07. Umgang mit Informationen
Der Senate of Economy Europe stellt Informationen rechtzeitig, vollständig, verständlich, entemotionalisiert und nach bestem Wissen und Gewissen richtig zur Verfügung.

08. Arbeitsbedingungen
Der Senate of Economy Europe duldet keine Diskriminierung und/oder Belästigung jeglicher Art. Die Verletzungen werden sanktioniert. Der Senate of Economy Europe setzt sich für die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter ein. Der Senate of Economy Europe pflegt einen respektvollen Umgang mit seinen Mitgliedern und Mitarbeitern. Der Umgang untereinander ist sachbetont, fair und wohlwollend.

09. Trennung von Interessen
Die Mitarbeiter des Senate of Economy Europe trennen in ihren Entscheidungen Senate of Economy Europe-Interessen von privaten Interessen. Das gilt auch für Geschäftsbeziehungen und Personalentscheidungen.

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